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Haustierhilfe
Isenrietstrasse 34
8617 Mönchaltdorf

Administration/Spender  041 467 06 79
info@haustierhilfe.ch

Unterstützungsgesuche  041 467 09 99
tiere@haustierhilfe.ch

Antrag um Unterstützung

Ist Ihr Haustier in einer Notsituation?

Antrag um finanzielle Unterstützung

Jeder Antragssteller muss seine finanzielle Notlage mittels öffentlichen und/oder privaten Dokumenten nachweisen und sich als Besitzer ausweisen können.

Bitte folgende Dokumente per Post oder E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) senden. Bei Fragen oder Problemen können Sie sich telefonisch an uns wenden.

Nicht vollständig ausgefüllte Formulare und nicht eingereichte Dokumente (siehe Wegweisung) werden nicht bearbeitet. 

Alle Unterlagen (auch Rechnungen etc.) müssen auf Deutsch eingereicht werden. 

Bei welchen Kosten wir helfen ...

  • Tierärztliche Behandlungen und Operationen
  • Kosten für Medikamente
  • Physiotherapie/Osteopathie (Zertifizierung notwendig)
  • Alternative Heilmethoden und Medikamente (Zertifizierung notwendig)

Wann können wir nicht helfen ...

  • Unvollständig eingereichte Gesuche und fehlende Dokumente
  • Die Rechnungen – oder Teilbeträge – werden direkt an Tierärzte/Therapeuten bezahlt. Bereits beglichene Rechnungen können nicht zurückerstattet werden. 
  • Wiederholte Unterstützungsbeiträge über einen längeren Zeitraum sind nicht möglich.
  • Grundkosten für die Versorgung des Tieres – wie Impfungen, Kastration, Chip, Futter, Unterbringungskosten in Heimen oder bei Drittpersonen sowie Spielzeug werden nicht bezahlt.
  • Die medizinischen Folgen nicht erfolgter Kastration - wie Scheinschwangerschaft oder Gebärmuttervereiterung – werden bei Hunden ab dem 4. Lebensjahr und bei Katzen ab dem 2. Lebensjahr nicht mehr übernommen.
  • Rechnungen die älter als 6 Monate alt sind, können nicht mehr berücksichtigt werden.
  • Die Kosten für Euthanasie und Kremationen können leider nicht übernommen werden.
  • Anträge von Personen mit Quellensteuer können leider nicht berücksichtig werden.
  • Wohnsitz des Tierhalters nicht in der Deutschschweiz
  • Kosten für Grosstiere wie Pferde, Esel oder Ponys

Das «Erschleichen» von Spenden ist strafbar. Es besteht kein Anspruch auf Unterstützung.

Unsere Aufgaben

Die Unterstützung von kranken oder verletzten Tieren erfolgt ausschliesslich über Spenden. Unser Budget ist daher sehr beschränkt. Zudem sind wir den Spendenden gegenüber verpflichtet, sorgfältig mit dem uns anvertrauen Geld umzugehen. Unsere umfangreichen Abklärungen dienen der Absicherung, Anträge mit der Absicht auf Betrug zu erkennen und abzulehnen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Unterstützung. 

Der Vorstand entscheidet über die Annahme des Gesuchs und mit welchem Beitrag geholfen werden kann. Wir hoffen auf das Verständnis der Antragsteller. Wir versuchen Betrug keine Chance zu geben. Damit können wir denen helfen, die wirklich auf Hilfe angewiesen sind.

  • "Ich begleite Sie durch den Antragsprozess und unterstütze Sie gerne bei der Beschaffung der benötigten Unterlagen. Ich schicke Ihnen die Formulare auch gerne zu, wenn Sie selbst keinen Computer haben. Wichtig beim ganzen Prozess ist Ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit. Ich spreche mit den Tierärzten, um die optimale Behandlung zu einem möglichst geringen Preis zu erhalten oder versuche zumindest kleine Ratenzahlungen zu vereinbaren. Ich muss dem Vereinsvorstand die Fakten so vorlegen können, dass Ihr Gesuch angenommen werden kann. Das heisst auch, dass wir Ihr geliebtes Haustier unseren Spenderinnen und Spendern präsentieren können. Während des gesamten Prozesses bin ich für Sie da und helfe Ihnen durch die schwierige Zeit. Gemeinsam schaffen wir das!"

Unser Rat

Die Tierärzte sind nicht verpflichtet sich an Tarife zu halten und dürfen ihre Preise selbst bestimmen. Holen Sie im Zweifelsfall eine 2. Offerte ein. Klären Sie vor der Behandlung ab, ob Sie bar bezahlen müssen oder eine Rechnung erhalten. Manche Tierärzte sind auch bereit Ratenzahlungen zu gewähren.